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Recht & Compliance

PPWR seit 12. August 2026: was sich für Amazon-Händler ändert

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Online-Händler ändert sich vor allem eines: Wer den Versandkarton packt, ist Hersteller dieser Verpackung.

Verpackte Ware im Lager eines FBA Prep Centers
Stand dieses Beitrags: August 2026. Die PPWR wird in den kommenden Jahren schrittweise konkretisiert; einzelne Pflichten und Fristen können sich ändern. Dieser Text ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung – verbindliche Auskünfte erteilen die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und Ihre Rechtsberatung.

Was die PPWR ist

Die PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch EU-Verpackungsverordnung – ersetzt die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie. Anders als eine Richtlinie muss eine Verordnung nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden: Sie gilt unmittelbar. Anwendbar ist sie seit dem 12. August 2026.

Ziel der Verordnung ist weniger Verpackungsmüll: Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Leerraum in Versandverpackungen, einheitlicher Kennzeichnung und erweiterter Herstellerverantwortung.

LUCID bleibt Pflicht

Die wichtigste Entwarnung zuerst: Die Registrierung bei der ZSVR im Register LUCID bleibt bestehen. Die PPWR ersetzt sie nicht, sondern baut die Herstellerverantwortung darauf auf. Wer heute registriert ist und an einem dualen System teilnimmt, verliert diese Pflicht nicht – im Gegenteil, sie wird ausgeweitet.

Wer bislang nicht registriert war, sollte das umgehend nachholen. Nicht registrierte Verpackungen dürfen in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden; Marktplätze wie Amazon prüfen die Registrierungsnummern ihrer Händler.

Der Kern für Online-Händler

Der Punkt, der im Versandhandel am meisten verändert: Wer eine Versandverpackung befüllt, gilt als Hersteller dieser Verpackung. Eine vollständige Verpackung entsteht in dem Moment, in dem ein Online-Händler den Versandkarton mit Ware füllt.

Damit hängt die Herstellerrolle nicht mehr allein daran, wer den Karton eingekauft hat, sondern daran, wer ihn zum Versand fertig macht. Für Händler, die bisher davon ausgingen, ihr Lieferant kümmere sich schon um die Verpackungsregistrierung, ist das eine echte Verschiebung.

Neue Pflichten im Überblick

  • Konformität: Verpackungen müssen den Anforderungen der Verordnung entsprechen; dafür sind Konformitätsbewertungen und EU-Konformitätserklärungen vorgesehen.
  • Kennzeichnung: Verpackungen sind zu kennzeichnen, und Angaben zum Hersteller – Name, Anschrift, elektronische Kontaktmöglichkeit – müssen zuordenbar sein.
  • Prüfpflichten im Handel: Wer Verpackungen weitergibt, muss prüfen, ob der Hersteller registriert ist und die Kennzeichnungsvorgaben eingehalten sind.
  • Kleinstunternehmen: Für sehr kleine Unternehmen sind Erleichterungen bei einzelnen Verfahren vorgesehen – Registrierung und Systembeteiligung bleiben davon unberührt.

Ein Teil der Vorgaben – etwa zu harmonisierten Kennzeichnungssymbolen und Rezyklatanteilen – greift gestaffelt in den Folgejahren. Prüfen Sie die aktuellen Fristen bei der ZSVR, statt sich auf Sekundärquellen zu verlassen.

Grenzüberschreitender Verkauf in der EU

Wer in andere EU-Länder liefert, braucht die erweiterte Herstellerverantwortung auch dort. Vorgesehen ist, dass Hersteller ohne Niederlassung im jeweiligen Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten benennen und sich im dortigen Verpackungsregister eintragen. Für Händler, die über Amazon in mehreren europäischen Marktplätzen verkaufen, ist das der aufwendigste Teil.

Was das für FBA-Händler praktisch heißt

  1. LUCID-Eintrag prüfen. Stimmen Firmierung, Marken und Verpackungsarten noch? Änderungen der letzten Monate nachtragen.
  2. Systembeteiligung abgleichen. Melden Sie realistische Mengen – zu niedrige Mengenmeldungen fallen im Abgleich auf.
  3. Versandverpackung mitdenken. Auch Karton, Klebeband und Füllmaterial sind Verpackung, nicht nur die Produktverpackung.
  4. Lieferantenangaben einsammeln. Wer liefert Ihnen Kartons und Beutel, und welche Konformitätsangaben liegen dazu vor?
  5. Andere EU-Märkte durchgehen. Für jeden Marktplatz, in dem Sie lagern oder liefern, die dortige Registrierung klären.

Was wir als Prep Center übernehmen

Klar getrennt, damit es keine Missverständnisse gibt:

  • Wir verpacken nach Ihren Vorgaben und dokumentieren, welche Materialien eingesetzt wurden – das hilft Ihnen bei Ihren Mengenmeldungen.
  • Wir halten uns an die Amazon-Prep-Vorgaben für Beutelstärke, Kennzeichnung und Warnhinweise.
  • Wir übernehmen nicht Ihre Registrierung. LUCID, Systembeteiligung und Mengenmeldungen sind an Ihr Unternehmen als Hersteller gebunden und lassen sich nicht delegieren.

Wenn Sie ohnehin gerade Ihre Verpackungen überarbeiten: Das ist der richtige Moment, Beutelstärke, Kartongrößen und Füllmaterial einmal gemeinsam durchzugehen – kleinere Kartons sparen doppelt, bei den Verpackungsmengen und bei den Amazon-Gebühren.

Stand: 18. August 2026. Amazon ändert Anforderungen und Gebühren regelmäßig – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung in Seller Central. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Muss ich mich wegen der PPWR neu registrieren?
Die Registrierung bei der ZSVR im Register LUCID bleibt bestehen. Ob und wann Bestandsregistrierungen anzupassen sind, hängt von den Vorgaben der ZSVR ab – prüfen Sie den aktuellen Stand direkt dort.
Gilt die PPWR auch für Versandkartons?
Ja. Versandverpackungen sind Verpackungen im Sinne der Verordnung. Wer den Karton mit Ware befüllt, gilt als Hersteller dieser Verpackung.
Wir sind ein sehr kleines Unternehmen – gilt das auch für uns?
Für Kleinstunternehmen sind Erleichterungen bei einzelnen Verfahren vorgesehen. Registrierung und Beteiligung an einem Rücknahmesystem entfallen dadurch aber nicht.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Verpackung einmal richtig aufsetzen

Wir gehen Beutelstärke, Kartongrößen und Materialien mit Ihnen durch – und dokumentieren, was wir für Sie verbrauchen.